Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand in Karlsruhe: Studien zeigen Verhaltensanpassungen

  • Von Xhulia Likaj
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Die Erbschaftsteuer ist zurück auf der politischen Agenda – genau zu dem Zeitpunkt, an dem das Bundesverfassungsgericht kurz davorsteht, über sie zu entscheiden. Kritiker warnen, höhere Erbschaftsteuern könnten Kapital ins Ausland treiben, Investitionen hemmen und Familienunternehmen gefährden. Befürworter hingegen argumentieren, die Steuer sei notwendig, um dynastische Vermögenskonzentration zu begrenzen und den Sozialstaat zu finanzieren. Wie so oft ist die Realität jedoch etwas komplexer.

Eine aktuelle Übersicht über die empirische Forschung, vorgelegt von der Ökonomin Margit Schratzenstaller, kommt zu dem Ergebnis, dass es zwar Verhaltensreaktionen auf Erbschaftsteuern gibt – diese jedoch häufig weniger wirtschaftlich disruptiv sind, als es die politische Rhetorik vermuten lässt. Die Studie bündelt jahrzehntelange internationale empirische Forschung zu der Frage, ob Erbschaftsteuern Verhalten in einer Weise verändern, die ihre Wirksamkeit untergräbt. Untersucht werden dabei mehrere Kanäle: Vermögensaufbau, Migration, Sparverhalten, vorgezogene Vermögensübertragungen (Schenkungen) sowie Steuervermeidung.

Die zentrale Schlussfolgerung lautet, dass reale wirtschaftliche Reaktionen – etwa geringeres Sparen oder großflächige Abwanderung in Niedrigsteuerländer – in den meisten Fällen moderat ausfallen. Deutlich ausgeprägter sind hingegen Strategien der Steuerplanung und Steuervermeidung, insbesondere bei sehr vermögenden und älteren Personen mit erheblichen Vermögenswerten. Während die durchschnittlichen Reaktionen begrenzt bleiben, reagieren die sehr Reichen besonders stark. Sie nutzen Freibeträge, verschieben Vermögenswerte, teilen Nachlässe auf oder übertragen Vermögen frühzeitig – häufig im rechtlichen Rahmen - um ihre Steuerlast zu minimieren. Diese Planungsstrategien können die effektive Steuerbemessungsgrundlage erheblich verkleinern, ohne die reale wirtschaftliche Aktivität zu beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Erbschaftsteuern führen in der Regel weder dazu, dass Menschen ihre Arbeit einstellen, noch dass sie massenhaft das Land verlassen. Stattdessen motivieren sie jene mit den größten Vermögen dazu, Steuerberater und Anwälte zu engagieren.

Diese Unterscheidung ist politisch entscheidend. Sie legt nahe, dass die größte Bedrohung für das Steueraufkommen aus der Erbschaftsteuer nicht in realwirtschaftlichen Schäden liegt, sondern in Gestaltungslücken innerhalb des Steuersystems. Vereinfachungen, die Begrenzung von Ausnahmeregelungen und das Schließen von Umgehungskanälen könnten daher wichtiger sein als reine Steuersatzänderungen.

Deutschland bietet ein anschauliches Beispiel für diese Spannungsfelder. Auf dem Papier verfügt es über eine progressive Erbschaftsteuer mit großzügigen Freibeträgen: Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehepartner bis zu 500.000 Euro. In der Praxis jedoch verengen umfangreiche Ausnahmeregelungen – insbesondere für Betriebsvermögen und Immobilien – die Steuerbasis erheblich.

Diese Privilegien geraten nun zunehmend unter Druck. Mehrere Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht anhängig; sie prüfen, ob die steuerliche Bevorzugung von Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Ein mit Spannung erwartetes Urteil, das für 2026 erwartet wird, könnte den Gesetzgeber zwingen, langjährige Privilegien neu zu bewerten. Zugleich gehen die politischen Positionen weit auseinander. SPD und Grüne argumentieren, große Vermögen würden unzureichend besteuert und trügen zur Verfestigung von Ungleichheit bei. Die Forschung legt nahe, dass Erbschaftsteuern die Vermögenskonzentration tatsächlich reduzieren können – aber nur dann, wenn sie gut ausgestaltet sind. Hohe Freibeträge in Kombination mit einer wirksamen Besteuerung sehr großer Nachlässe erscheinen dabei deutlich effektiver als Systeme, die bestimmten Vermögensarten pauschal Vorteile einräumen.